ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Jede Person hat die Möglichkeit, bis zu zwei Vorträge auf dem Kongress zu halten, wobei nur eines der beiden Referate ein Plenarvortrag sein kann. Dies gilt auch für Mitautorschaften. Tätigkeiten als JurorIn, ModeratorIn oder OrganisatorIn von Veranstaltungen während des Kongresses gelten nicht als Vorträge. ModeratorInnen bzw. JurorInnen von Plenarveranstalt-ungen können nicht in ihren eigenen Veranstaltungen referieren.
Alle ReferentInnen müssen sich offiziell für die Teilnahme am Kongress anmelden. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite Anmeldung.


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